Altlünen – Aufgrund von Veränderungen der »CoronaSchVO« und einer Neubewertung der Stadt Lünen gilt auch beim TV Altlünen ab sofort eine erneuerte Platzordnung.

Nutzungsordung

für die Clubanlage des TV Altlünen 1956 e.V. – gültig ab 30.05.2020

Allgemeine Regelungen

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen weiterhin unverändert auch auf unserer Anlage, soweit für das Tennisspiel selbst keine Erleichterungen zugelassen werden.
Zu anderen Personen ist auf unserem Vereinsgelände (wo immer möglich) ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Gastronomie und Terrasse

Die Gaststätte auf dem Vereinsgelände ist ab 12. Mai wieder geöffnet. Die von der Gaststätte bestuhlte Außenfläche darf unter Einhaltung der für die Gastronomie geltenden und vom Wirt ausgehängten Regeln benutzt werden.
Tragt Euch in die Registrierungsliste, die in der Gaststätte ausliegt, ein.
Speisen und Getränke dürfen nur aus der Bewirtung verzehrt werden, Bringt bitte keine eigenen Getränke auf die Terrasse mit.

Spiel- und Trainingsbetrieb

Während des Spiels und bei der Nutzung der Umkleiden ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
Trainingseinheiten dürfen mit beliebiger Anzahl von Spielern durchgeführt werden. Der Trainer, bzw. Mannschaftsführer hat strikt darauf zu achten, dass hierbei die Abstandsregeln eingehalten werden.
Die Duschen dürfen benutzt werden, aber immer nur von einer Person zur selben Zeit.

Bitte, haltet Euch alle an diese Regeln! Tragt Verantwortung!
Wenn es dazu kommt, dass auch nur Einzelne diese Regeln nicht einhalten, kann es für uns zu empfindlichen Ordnungsgeldern und auch zur Schließung der Anlage führen.

Der Vorstand des TV Altlünen 1956 e.V