Altlünen – Auf Grund des Beschlusses der Bundesregierung und der Länder vom 15.04.2020 bleiben die Tennisplätze des TV Altlünen bis zum 03.05.2020 gesperrt. Der DTB setzt sich aber aktuell dafür ein, dass hier möglicherweise bald Lockerungen gemacht werden. Auf seiner Website veröffentlichte er heute folgende Pressemitteilung:

Text: Presseaussendung DTB

Die Bundesregierung hat die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie mit kleinen Lockerungen bis zum 3. Mai verlängert. In zwei Wochen soll es eine erneute Bewertung der Situation durch die Politik geben. Parallel hat sich der Deutsche Tennis Bund (DTB) am Dienstag mit einem Schreiben an relevante politische Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene gewandt. Hierin wies er auf die Besonderheiten bei der Ausübung der Individualsportart Tennis im Freien hin und betonte ihre Vorteile bei einer schrittweisen Rückkehr in den sport-gesellschaftlichen Alltag.

„Tennis kann, gerade in der jetzigen Jahreszeit, als Individualsport im Freien ausgeübt werden. Eine Kontaminierung durch das Spielgerät ist nicht möglich. Körperkontakt ist nicht Teil der Sportart Tennis. Nach wie vor absolut notwendige Infektionsschutzmaßnahmen können umgesetzt werden“,

heißt es in dem Schreiben, das unter anderem an das Bundekanzleramt, Regierungsvertreter, Landesregierungen und die zuständigen Gesundheitsministerien verschickt wurde. Des Weiteren werden in dem Papier sieben Punkte genannt, unter deren strenger Beachtung die Ausübung des Tennissports möglich erscheine:

„1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.

2. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.

3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.

4. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.

5. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.

6. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.

7. Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften.“

Dem Verband mit seinen 1,4 Millionen Mitgliedern gehe es in dem Schreiben nicht darum,

„einen Sonderweg für den Tennissport [zu] gehen. Aber durch seine beschriebenen Vorteile als Individualsportart in weitläufigen, großzügigen und sich im Freien befindlichen Sportanlagen sind Möglichkeiten gegeben, ernsthaft über eine schrittweise Wiederaufnahme des Tennisbetriebs nachzudenken.“

Im Nachbarland Österreich hatte die Regierung unlängst bekannt gegeben, dass die Tennisanlagen und -plätze im Freien zum 1. Mai eröffnet werden. Das vollständige Schreiben des DTB, das auch an die 17 DTB-Landesverbände geschickt wurde, findet man auf der Website des Deutschen Tennis Bund.